Bürgschaft

« Back to Glossary Index

Eine Bürgschaft ist eine Sicherheit, die die Bank fordert, wenn die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht. Der Bürge haftet wie der Kreditnehmer. Manchmal ist die Höhe der Bürgschaft begrenzt, d.h. der Bürge muss nur für den unterschriebenen Betrag einstehen (z.B. Kredit über 300 TEUR, aber Bürgschaft nur über 150 TEUR, dann haftet der Bürge nur bis zur Summe von 150 TEUR. Zahlt der Kreditnehmer nicht mehr, kann sich die Bank i.d.R. ohne Weiteres an den Bürgen wenden und das Geld von ihm fordern. Man nennt dies “Bürgschaft auf erstes Anfordern unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage”. Die Bank muss also nicht erst bei Gericht die Zahlung geltend machen, sondern der Bürge muss sofort zahlen. Das ist die schärfste Form der Bürgschaft und nicht ohne Grund heißt es “den Bürgen musst du würgen”.

« Back to Lexikon der Finanzbegriffe
Scroll to Top