Die Risikolebensversicherung (RLV) zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe. Sie dient nicht dem Vermögensaufbau, sondern dem Schutz vor finanziellen Notwendigkeiten. Häufig wird die Risikolebensversicherung an Banken zur Sicherung eines Kredites abgetreten, oft macht sie damit eine Restschuldversicherung entbehrlich und ist viel günstiger.
Die Risikolebensversicherung kann aber auch ohne Kredit sinnvoll sein, z.B. zur Absicherung der Ausbildung von Kindern oder bei unverheirateten Paaren, da kein Anspruch auf Witwenrente besteht. Im Vertrag wird die Auszahlungssumme, die Laufzeit und die Auszahlungsberechtigten festgelegt. Vor dem Abschluss steht eine Gesundheitsprüfung. Eine Risikolebensversicherung hat keinen Rückkaufswert und am Ende der Laufzeit gibt es keine Auszahlung. Sie ist eine reine Absicherung des Todesfalls. Bei Selbstmord gibt es meist eine Karrenzzeit (oft 3 Jahre) und wenn der Tod z.B. durch Extremsportarten eintritt, die bei Vertragsabschluss verschwiegen wurden, wird die Leistung regelmäßig verweigert.
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